Regelfahrten
Anspruch auf Regel-Fahrtendienste haben Menschen mit Behinderung in Wien, die an ihren Arbeitsplatz bzw. Werkstätte gebracht werden müssen, weil sie keine öffentlichen Verkehrsmittel benützen können. Für Regel-Fahrtendienste wird kein Kostenbeitrag eingehoben
| Haben Sie noch keinen Antrag auf gestützte Fahrten gestellt? Hier die richtige Nummer! |
Fonds Soziales Wien - Beratungszentrum Behindertenhilfe
1030 Wien, Guglgasse 7-9
Tel.: 05 05 379-66620
Fax: 05 05 379-99 66650
E-Mail: post-bzbh@fsw.at
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:00-15:00 Uhr, Do 8:00 bis 18:00 Uhr
Fahrten zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz sind seit 1.01.2005 über die PVA zu beantragen.
INFO & Antragsstellung:
Pensionsversicherungsanstalt
Friedrich Hillegeist-Strasse 1
1021 Wien
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Wir bestätigen Ihre Fahrt mit dem ÖHTB-Fahrtendienst umgehend telefonisch.